1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ausschließlich, und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Angebote sind freibleibend. Aufträge sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Die schriftliche Bestätigung kann durch Lieferung und Rechnungsstellung ersetzt werden.
  3. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich um die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Ludwigshafen ohne Verpackung.
  4. Die genannten Lieferzeiten sind annähernd aber unverbindlich. In Fällen von Streik, Aussperrung, sonstiger höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder im Fall von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen, kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern. Ein Vertragsrücktritt ist frühestens nach vergeblicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine sind ausgeschlossen, Verzögerungen von Softwarelieferungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme von bestellten Geräten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht geltend gemacht werden. Ist uns die Lieferung infolge einer der obengenannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig möglich, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.
  5. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden für jeden angefangen Monat Verzugszinsen in Höhe von 1% des fälligen Betrages berechnet. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung, Wechsel werden nicht angenommen.
  6. Wird die Abnahme der termingerechten Lieferung aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu stellen. Danach können wir die uns durch die verspätete Abnahme entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
  7. Die Versendung von Geräten durch uns erfolgt auf Kosten des Empfängers und auf unsere Gefahr. Nach Anlieferung und Übergabe von Geräten ist der Empfänger zu einer Funktionsprüfung verpflichtet, Diese können wir uns ggf. schriftlich bestätigen lassen.
  8. Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Geräte beträgt, sofern nichts anderes im Einzelnen vereinbart, 12 Kalendermonate, beginnend mit dem Tag der Übergabe bzw. Installation. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserungen. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, unsachgemäße Änderungen und Eingriffe durchführt oder durchführen läßt, wenn unzulässiges Zubehör verwendet wurde, wenn die Mängel auf höhere Gewalt, Bedienungsfehler oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.
  9. Wir werden immer bemüht sein, einwandfreie Software zu liefern. Wir können aber keine Gewähr dafür übernehmen, daß die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen gewählten Kombinationen ausführbar sind. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszwecks können wir ebenfalls keine Gewähr übernehmen. Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt, in jedem Fall ist jedoch die Haftung beschränkt auf den Kaufpreis.
  10. Die von uns gelieferten Geräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden im Eigentum der Firma UHDE DATENTECHNIK. Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nutzen. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Waren nicht verpfändet, zur Sicherung übereignet, vermietet, verkauft oder anderen Personen zu sonstigen Zwecken überlassen werden, Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sind ausreichend zu versichern und sachgemäß zu lagern. Bei Pfändungen ist der Kunde verpflichtet, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Firma UHDE DATENTECHNIK unverzüglich zu verständigen.
  11. Kommt der Kunde trotz Aufforderung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden alle Forderungen sofortfällig. In diesem Fall kann die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen verlangt werden , ohne daß hiermit ein Rücktritt vom Vertrag dokumentiert wird,
  12. Technische Änderungen und Verbesserungen am Kaufgegenstand können auch nach Vertragsabschluß noch vorgenommen werden, sofern diese sich nicht zum Nachteil des Käufers auswirken, im Interesse des technischen Fortschritts liegen und sich dadurch keine unzumutbare Funktionsänderung für den Käufer ergibt.
  13. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, Änderungen bedürfen der Schriftform, Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
  14. Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ludwigshafen.
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